Tasso e.V.
hoffentlich brauchen Sie nie deren Unterstützung
Wenn Ihr Hund entlaufen ist, kommt eine Anmeldung bei Tasso zu spät. Darum sind wir der Meinung, dass Welpenkauf und Anmeldung bei Tasso zusammen gehören sollten. Nur so sind Sie gewappnet, wenn Ihr Liebling einmal trotz aller Vorsicht entlaufen sollte.
Darum lassen wir hier TASSO e.V. selbst zu Wort kommen und seine Kernkompetenzen vorstellen:
Warum jedes Haustier registriert sein sollte
Jährlich verschwinden allein in Deutschland hunderttausende von Tieren. Sei es durch Diebstahl, Entlaufen oder aus anderen Gründen. Nur durch eine zentrale Registrierung besteht überhaupt die Möglichkeit, ein Tier im Ernstfall schnell aufzufinden
Europas größtes Register
TASSO e.V. hat es sich daher vor gut 25 Jahren zur Aufgabe gemacht, durch Registrieren und Rückvermittlung den Tieren und Besitzern gleichermaßen zu helfen. Durch die Kombination aus modernster Computer-Technik, der größten Datenbank für Haustiere in Europa und einem engmaschigen, weltweiten Informationsnetz werden jährlich mehr als 40.000 Tiere an ihre Besitzer zurückvermittelt. Der eindeutige Vorteil von TASSO e.V. ist neben dem umfangreichen, bundesweiten Zentralregister die enge Zusammenarbeit mit anderen europäischen Registern. Kein Wunder also, dass bereits über 3,5 Millionen Tierhalter TASSO vertrauen.
Völlig kostenlos
Trotzdem ist es uns gelungen, unsere umfassenden Such-Leistungen für verlorene Tiere völlig kostenlos und ohne Folgekosten für die Besitzer anbieten zukönnen. Das verdanken wir allein den Spenden großzügiger Tierfreunde, aus denen wir uns finanzieren.
Europaweiter Such-Service
- Erstellung farbiger Such-Plakate für verlorene Haustiere
- Bildsuchmeldungen im Internet für vermisste Tiere
- E-Mail Suchservice, um Verlustmeldungen weit zu streuen
- SMS Suchservice
- Automatische Information von Tierärzten und Tierschutzvereinen über verlorene Tiere
Einfache Registrierung
- Online-Registrierung - für alle, denen die Post zu langsam ist
- Weltweite Transponder-Abfrage per Internet
- Anbindung an die internationale Meta-Suchmaschine für Transponder petmaxx.com
Hoher Bekanntheitsgrad
TASSO e.V. arbeitet mit allen (!) Tierschutzvereinen in Deutschland zusammen.
95% der deutschen Tierärzte vertrauen TASSO. Und das aus gutem Grund.
Stark im Tierschutz
Neben der Rückvermittlung entlaufener und gestohlener Tiere fördern wir aktiv den Tierschutz, leisten in der Öffentlichkeit Aufklärungsarbeit zu tierschutzrelevanten Themen und machen uns gegen Tiermissbrauch und -quälerei stark.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch © TASSO e.V.
Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.
Wühltischwelpen - Nein danke !!!
In Zusammenarbeit mit den Vereinen "Europäischer Tier- und Naturschutz e.V." (ETN) und dem "bund gegen missbrauch der tiere e.V." (bmt) wendet sich Tasso gegen den Welpenverkauf zu Schleuderpreisen. Mit Sicherheit eine der wichtigsten Tasso Initiativen des Jahres 2010 im Hundebereich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Kein Welpenhandel im Zoogeschäft !!!
Zusammen mit dem VDH, dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) und dem Deutschen Tierschutzbund e.V. lehnt TASSO e.V. jegliche Vermarktung von Welpen über den Zoohandel ab.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Tasso Newsletter
Das neue Jahr bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter kennen sollte. TASSO fasst die wichtigsten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen.
Neuer EU-Heimtierausweis
Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.
Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde: Alte Heimtierausweise behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.
Tollwutimpfung
Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.
Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.
TASSO-Tipp: Hundewelpen, die eklatant jünger als vier Monate sind, sind wahrscheinlich illegal nach Deutschland gebracht worden oder stammen von einem unseriösen Züchter. TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.
Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen, die Auswirkungen des illegalen Welpenhandels sowie die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, unter: www.tasso.net/wuehltischwelpen
Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
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Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.
Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar.
Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen.
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Gerade an Weihnachten gibt es nichts Schöneres als strahlende Kinderaugen. Da ist es verständlich, dass viele Eltern ihrem Nachwuchs auch den größten Wunsch erfüllen möchten: ein eigenes Haustier. Doch die Tierschutzorganisation TASSO e. V. warnt: „Wenn die Kinder erst einmal bemerken, dass der Hund mehrmals täglich - ganz gleich bei welchem Wetter - Gassi gehen möchte, und sich die Katzentoilette oder das Kaninchengehege nicht von alleine reinigen, lässt die Freude an dem einst heiß begehrten Familienzuwachs schnell nach. Sind die Eltern nicht dazu bereit, generell die Verantwortung zu übernehmen, landet das Tier spätestens im neuen Jahr im Tierheim und wartet – manchmal jahrelang – auf ein neues Zuhause“, so Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Tiere seien nicht nur zum Kuscheln da, so McCreight weiter. „Sie zu halten, bedeutet einen hohen Betreuungsaufwand, über den sich viele vor der Anschaffung eines Tieres nicht bewusst sind.“ Der Tierschützer legt allen Eltern nahe, Tiere nicht „einfach mal so“ zu verschenken, sondern die Entscheidung für ein tierisches Familienmitglied ganz bewusst mit allen Beteiligten gemeinsam zu treffen. Eine Hilfestellung hierfür kann zum Beispiel auch ein Ratgeberbuch über „Haltung und Pflege“ des gewünschten Tieres als Weihnachtsgeschenk sein.
Erster Ansprechpartner für Tiersuchende sollten immer die Tierheime sein, rät McCreight. Familien können sich dort ausführlich beraten lassen, welches Tier zu ihnen passe. Außerdem sei es wichtig, in intensiven Gesprächen vorab zu klären, welches Familienmitglied welche Aufgaben übernimmt. „Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann ein Tier zu einem dauerhaften Begleiter werden“, weiß der Tierschützer. Zu beachten sei zudem, dass die meisten Tierheime zur Weihnachtszeit grundsätzlich keine Tiere vermitteln, damit diese nicht als unüberlegtes Geschenk unterm Weihnachtsbaum landen.
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Vor knapp einer Woche wurde ein bislang beispielloses Hundemorden in Rumänien entfesselt. Ursache hierfür ist der Tod eines 4-jährigen, der laut Medienberichten 45 Minuten von der Großmutter unbeaufsichtigt, in einem zum einem Park angrenzenden Brachland, von Hunden getötet wurde. Mittlerweile haben bereits einige Medien wie Focus unter Berufung auf rumänische Quellen Zweifel an dieser Version angemeldet. Dennoch haben Politiker geschickt die aufgestaute Wut vieler Rumänen gegen die korrupte Politikerkaste und die schlechte wirtschaftliche Situation auf die Straßenhunde in Rumänien kanalisiert und somit frustrierten Menschen ein Ventil gegeben, ihren Zorn freien Lauf zu lassen. Am Montag hat das rumänische Parlament einem Gesetz zugestimmt, dass die Tötung der Hunde in Tierheimen nach 14 Tagen Aufenthalt erlaubt. Ein Freifahrtschein für Tierquäler und Profiteure aus dem Umfeld der so genannten Tierfänger-Mafia in Rumänien. TASSO erreichen jeden Tag erneute Horrormeldungen von unbeschreiblichen Gräueltaten an wehrlosen Tieren.
TASSO hat zwar bereits in nur 7 Tagen über 50.000 Unterschriften in einer Online-Petition gegen das grausame Hundemorden gesammelt, aber dennoch ist es wichtig gerade jetzt, den Druck aufrecht zu erhalten und jede Möglichkeit des Protests zu nutzen.
Als eine von vielen Maßnahmen hat unser Partner bmt (Bund gegen den Missbrauch der Tiere) am kommenden Montag den 16. September 2013 von 10:30 bis 13:00 eine Demo in Berlin organisiert. Interessierte Tierfreunde können sich am Veranstaltungsort, dem Reichstag (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) treffen.
Mit dabei: Claudiu Dumitriu, Tierrechtler aus Rumänien, der für den bmt und TASSO Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert und zur Anzeige bringt. Claudiu Dumitriu spricht deutsch und steht den Medien für eine authentische Berichterstattung über die aktuellen Ereignisse in Bukarest zur Verfügung.
TASSO und der bmt fordern Rumänien auf, das Gesetz zu stoppen und erwarteten von der Europäischen Kommission Schritte gegen den Mitgliedsstaat Rumänien, der mit der geplanten Massentötung von Hunden gegen die ethischen Grundsätze der Europäischen Union verstößt.
Bitte beteiligen Sie sich auch weiterhin an unserer Petition gegen den Massenmord an Straßenhunden unter http://www.tasso.net/rumaenien. Wir müssen gemeinsam ein deutliches Signal bei den Verantwortlichen setzen. Jede Stimme zählt!
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Korrupte Politiker und Lokalfürsten, eine Hundefängermafia und ein tragischer Unfall, bei dem ein 4-jähriger Junge von einem Hund getötet wurde, sind der ideale Cocktail für eine beispiellose Jagd, die auf Rumäniens Straßenhunde begonnen hat.
Am Montag, den 2. September 2013, ereignete sich in Bukarest ein tragischer Unfall. Ein 4-jähriger Junge, der unbeaufsichtigt in einem Park auf eine angrenzende Brachfläche lief, wurde von einem Hund angegriffen und getötet. Ministerpräsident Victor Ponta fand die richtigen Worte, als er das Unglück als „Tragödie“ bezeichnete. Bei aller Trauer um diesen schlimmen Vorfall setzte in den Folgetagen eine bislang auch für rumänische Verhältnisse beispiellose Hatz und mediale Hetzkampagne gegen Straßenhunde ein. TASSO erreichten in den letzten drei Tagen Unmengen an Berichten von Greueltaten gegen harmlose Straßenhunde, die bislang Menschen niemals behelligt hatten und teilweise auch von diesen gepflegt wurden. Populistische Politiker sprangen nur allzu gern auf den Zug auf und schürten die Hetzkampagne. Straßenhunde sind ein Thema, mit dem man in Rumänien im Wahlkampf immer punkten kann.
Der rumänische Präsident Traian Basescu drängte am Folgetag der Tragödie die Regierung, eine Notfall-Verordnung zu erlassen, welche die Tötung aller Straßenhunde vorsieht. Einige Büros von lokalen und ausländischen Tierschutzorganisationen mussten aufgrund von Morddrohungen vorübergehend schließen.
Der wahre Grund für diese medial inszenierte Massenhysterie ist wie so oft: das Geld. In Rumänien gibt es eine Tierfängermafia, welche die Straßenhunde-Population künstlich hochhält und jede sinnvolle Form der Populationskontrolle (Kastrieren und Wiederaussetzen) torpediert. Immerhin geht es bei der Hundefängerei und Entsorgung um ein Millionengeschäft und für Rumäniens Hundefänger beginnen nun goldene Zeiten. In den letzten zehn Jahren hatten Hundefänger alleine im Kreis Brasov, in dem TASSO und der bmt (Bund gegen den Missbrauch der Tiere) Tierschutzprojekte unterhalten, 30.000 Hunde auf bestialische Art getötet, bis die Tierschützer deren Treiben ein vorläufig ein Ende setzen konnten. Der tragische Vorfall am Montag ist für die Hundefänger-Mafia eine willkommene Gelegenheit, diese Geldquelle erneut anzuzapfen.
Der rumänische Tierrechtler Claudiu Dimitriu, selbst Vater einer kleinen Tochter und Zeuge der dramatischen Entwicklung, bringt die Verflechtungen und Hintergründe im Krisengebiet treffend auf den Punkt: „Wann hat sich ein Präsident je dafür interessiert, dass noch heute Kinder in Kliniken sterben müssen, weil unsere Regierung nicht in das Gesundheitswesen investiert? In unserem Land können Kinder auf Fußgängerwegen von Politikern angefahren und Kinder von ihren schlagenden Eltern misshandelt werden, Kinder sterben in brennenden Häusern, ertrinken, lassen bei Verkehrsunfällen und durch die Fahrlässigkeit von Ärzten ihr Leben – doch dieses korrupte, graue und scheinbar zukunftslose Land weiß nach dem tragischen Kindestod nun endlich, wer die wahren „Schuldigen“ sind: die Straßenhunde, an denen sich jeder Mensch für alle erlittene Schmach rächen kann.“
Jetzt ist es Zeit zu handeln, wenn das Massaker an hunderttausenden wehrlosen Kreaturen verhindert werden soll. Anfang der kommenden Woche wird über eine Notfall-Verordnung bzw. Gesetzes-Änderung beraten. Bereits 2012 konnten wir durch die Stimmen von über 30.000 Tierfreunden eine Gesetzes-Änderung für die Tötung von Straßenhunden abwenden. Auf unser Homepage finden Sie unter www.tasso.net/Rumaenien eine Unterschriften-Liste zum Signieren und einen Musterbrief inkl. Email-Adressen und/oder FAX-Nummer zum Verschicken an Entscheidungsträger. Jede Stimme zählt!
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Um den Transponder, umgangssprachlich auch Mikrochip genannt, ranken sich immer noch viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen. TASSO liefert die Fakten zu dem knapp 12 Millimeter großen Gegenstand, der unter Umständen das Leben Ihres Tieres retten und es schnell wieder zu Ihnen zurück bringen kann.
Behauptung Nummer 1: Der Mikrochip strahlt
Das ist schon aus technischen Gründen nicht möglich. Der Transponder besteht aus einer Biopolymer- oder Glaskapsel, die eine Kupferspule und einen Mikrochip enthält. Die Kupferspule wird für Sekundenbruchteile durch harmlose Radiowellen aktiviert, wenn ein Lesegerät in die Nähe kommt, und wirkt als Antenne. Auf dem Mikrochip ist die individuelle Nummer des Transponders gespeichert. Eine Batterie, ein Akku oder eine andere eigene Energiequelle, wie zum Beispiel in einem Mobiltelefon, ist nicht vorhanden. Und ohne Energie kann keine dauerhafte Strahlung entsendet werden - der Transponder verhält sich also absolut passiv.
Behauptung 2: Der Transponder wandert
Bald nach dem subkutanen (unter die Haut) Injizieren des Transponders beim Tierarzt an der linken Halsseite (das ist der internationale Standard) beginnt dieser mit dem umliegenden Gewebe zu verwachsen. Der Transponder ist aber mit einem Gewicht von deutlich unter 1 Gramm im Allgemeinen zu leicht, um sich durch die Schwerkraft vom Injektionsort wegbewegen, also "wandern" zu können. In seltenen Fällen kann dies zwar trotzdem einmal passieren, aber auch dann besteht keine Gefahr für das Tier. Denn aus anatomischen Gründen kann der Transponder die Gewebeschichten direkt unter der Haut nicht eigenständig verlassen. Keinesfalls wandert er beispielsweise in das Herz oder das Gehirn - es sei denn, er wäre dort direkt injiziert worden.
Behauptung Nummer 3: Das Einsetzen des Transponders ist schmerzhaft
Das fachkundige Injizieren des Transponders beim Tierarzt ist vergleichbar mit einer Impfung.
Behauptung Nummer 4: Der Mikrochip erzeugt Krebs
Nicht selten werden Tierhalter mit Berichten verunsichert, wonach der Chip Tumore hervorrufen soll. Belastbare Studien dazu fehlen allerdings bis heute. Allein bei TASSO sind über 6 Millionen Tiere registriert. Würde der Chip Krebs auslösen, würden wir das als eine der ersten erfahren. Wird der Chip sach- und fachgerecht implantiert, verursacht er keine Schäden. Bei unsachgerechter Injektion kann es dagegen in seltenen Fällen vorkommen, dass sich Entzündungen bilden, was aber dann nicht ursächlich am Transponder liegt.
Behauptung Nummer 5: Der Mikrochip kann Blutgefäße und Organe verletzen
Wahr ist, dass der Chip so flach unter die Haut in das Gewebe injiziert wird, dass keine Nerven, Organe oder Gefäße verletzt werden können. Der Chip verwächst mit dem Gewebe.
Behauptung 6: Auf dem Transponder ist die Adresse des Halters gespeichert
Der Transponder zeigt beim Ablesen eine 15-stellige Nummer. Die ersten drei Ziffern geben den Ländercode nach ISO-Standard wieder. So steht 276 für Deutschland, 040 für Österreich, 756 für die Schweiz, 056 für Belgien, 528 für die Niederlande, 250 für Frankreich, 380 für Italien, 724 für Spanien und 826 für England. Anhand dieser Nummer kann man erkennen, wo der Chip hergestellt wurde. Dann folgt eine Null, die darauf folgenden nächsten drei Ziffern sind der Herstellercode, und schließlich kommen die übrigen acht Stellen. Weitere Daten sind bei den derzeit verwendeten sogenannten "read-only" Transpondern nicht vorhanden, und das ergibt sich aus einem ganz praktischen Grund: Der Transponder wird vom Hersteller zu Tausenden produziert und an die Tierärzte verkauft. Bei der Herstellung ist daher völlig offen, welcher Transponder überhaupt zu welchem Tierarzt kommt, und erst Recht ist nicht zu wissen, welchen Transponder aus seinem Vorrat der Tierarzt dann in welches Tier injiziert. Irgendwelche weiteren Daten außer der Identifikationsnummer könnten also - wenn überhaupt - bestenfalls vom Tierarzt auf den Transponder gebracht werden, wenn dieser weiß, welches Tier den Chip erhält. Wie sollte das in Gegenwart des Tierbesitzers ohne dessen Kenntnis möglich sein, und warum sollte es jemand tun? Noch bedeutsamer aber ist, dass der theoretisch noch auf dem Mikrochip vorhandene Speicherplatz ohnehin bei der Produktion irreversibel zerstört wird, um eben dies zu verhindern.
Behauptung Nummer 7: Mit dem Transponder kann das Tier geortet werden
Das wird in der Tat sogar von einigen Menschen gewünscht. Wahr ist aber, dass der Transponder wie schon besprochen keine eigene Energiequelle hat und selbst aktiv keine Strahlung abgibt, und ohne eine solche ist eine Ortung nicht möglich.
Behauptung Nummer 8: Der Transponder muss nach einigen Jahren ausgetauscht werden
Der Chip bleibt ein Leben lang im Tier und behindert es in keinster Weise. Ein Austausch ist nicht nötig, da der Chip keine Batterie enthält, sich nicht abnützt und auch bei Verletzungen des Tieres nicht zerstört wird.
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Immer wieder sieht man Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner mit auf die Rolltreppe nehmen. Eine für den Hund sehr gefährliche Sache, warnt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Denn das Tier kann sich am Ende der Treppe mit Krallen oder Haaren in dem kamm-ähnlichen stählernen Aufsatz verfangen, ernsthafte Verletzungen sind die Folge. "Wenn man schon die Rolltreppe nutzen will, gehören kleine Hunde auf den Arm", so der Tierschützer. "Große Hunde haben auf einer Rolltreppe gar nichts verloren! Verantwortungsbewusste Hundehalter nutzen die Treppe."
Vielen städtischen Verkehrsbetrieben als Betreiber von Rolltreppen ist die Gefahr zwar bekannt, es finden sich in der Regel aber keine Warnhinweise. Statt eines Verbotsschilds sieht man nur ein kleines "Gebotsschild", das kaum erkennbar darauf hinweist, einen Hund doch bitte auf den Arm zu nehmen. "Darauf achtet doch niemand", sagt McCreight. "Hier sollte dringend nachgebessert werden!"
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Wer mit seinem Hund verreisen will, sollte dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:
„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“, betont Philip McCreight von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen.
Damit es erst gar nicht erst zum Ausbüxen kommt, empfiehlt der Tierschutzexperte, den Hund nicht nur bei Pausen während der An- und Abreise, sondern auch während der ersten Tage am Urlaubsort stets angeleint laufen zu lassen: „Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Besitzers überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen.“ Dies würde nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß verderben, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn könne dies auch ganz schlimme Folgen haben, meint McCreight.
Verantwortungsbewusste Hundebesitzer packen zum Reiseproviant für Kinder und Erwachsene natürlich auch Wasser für den Hund und den passenden Napf. Mit dem Fressen sollte man allerdings vorsichtig umgehen. McCreight: „Dauert die Autofahrt mehrere Stunden, kann dem Hund bei vollem Magen übel werden. Am besten ist es, man füttert ihn vier bis sechs Stunden vor Reiseantritt und dann erst wieder am Urlaubsort. Hunde können diese Hungerkur problemlos ertragen.“
Bei Reisen in Länder der EU zwingend vorgeschrieben ist der EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfdaten, sagt McCreight. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, sei zudem die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig („Chippflicht“). Eine Tätowierung werde bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert. „Der Pass enthält neben Angaben zum Halter auch Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.“ Angegeben seien außerdem die Transponder- beziehungsweise Tätowiernummer.
Auf was man sonst noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollte, verrät die Checkliste von TASSO:
Vor der Reise:
Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt besprechen
Länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen überprüfen
Vorrat an wichtigen Medikamente anlegen
Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen überprüfen und ggf. nachholen
Bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen abklären (Botschaft)
Wenn notwendig, nur hier erhältliches Futter kaufen
Abklären, ob in der gebuchten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind
Fürs Gepäck:
EU-Heimtierausweis
Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
Plastiktüten und Schaufel
Futter, Leckereien, Dosenöffner
Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug
Für die Reiseapotheke:
Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
Mittel gegen Reisekrankheit und Beruhigungsmittel
Mittel gegen Durchfall
Wundspray/Desinfektionsmittel
Augen- und Ohrentropfen
Tücher zum Reinigen von Augen und Pfoten
Zeckenzange
Verbandmaterial
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Die hochsommerlichen Temperaturen lassen die Schreckensbilder der gerade mal ein paar Tage alten Flutkatastrophe schon beinahe vergessen. Doch für die Opfer der Überschwemmung ist noch lange nicht alles vorbei. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gang. Viele Tierheime stehen vor dem Nichts, weil Gebäude und Zwinger einfach von der Flut weggespült wurden. Etliche Tiere sind notdürftig untergebracht.
Mit dem schönsten Sommerfoto Ihres Tieres können Sie im Rahmen der TASSO-Aktion "Trockene Pfoten" jetzt unmittelbar helfen! Für jedes eingesandte Bild spendet TASSO 1,- Euro an Tierheime, die durch die Flut in Not geraten sind.
Eine Liste der Tierheime, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen, finden Sie auf www.tasso.net/Trockene-Pfoten. Dort können Sie auch gerne zusätzliche Hilfe leisten. Tierheime können sich in die Liste eintragen.
Laden Sie hier das Sommerbild Ihres Tieres hoch, und helfen Sie so den Flutopfern: www.tasso.net/Sommer-Fotoaktion
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2013. Nach der Aktion veröffentlichen wir eine Auswahl der eingesandten Fotos auf unserer Internetseite.
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Seit einigen Tagen zeigt die tägliche Wetterkarte über fast ganz Deutschland tiefrote Gebiete und Temperaturen um die 30 Grad Celsius. Nicht für jeden sind diese hochsommerlichen Temperaturen ein reines Vergnügen.
Wie jedes Jahr gilt daher ganz besonders bei steigenden Temperaturen unsere Warnung: Bitte lassen Sie Ihren Hund – und natürlich auch Ihr Kind - tagsüber nicht im Auto zurück! Weder ein leicht geöffnetes Fenster noch Schatten bieten die nötige Sicherheit für einen im Auto eingesperrten, wehrlosen Vierbeiner. Für alle, die den Selbsttest nicht eigens wagen wollen, sei unser Video zu diesem Thema empfohlen. Bitte informieren Sie andere Hundehalter über die sommerlichen Gefahren, und bestellen Sie Karten und Poster zum Thema.
Mehr zur Aktion "Hund im Backofen", das Video und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: www.tasso.net/Hund-im-Backofen
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Die erst 4 Monate alte Hündin Dina wurde aus Gran Canaria gerettet und fand schon bereits nach vier Tagen den Tod in dem vermeintlich sicheren Deutschland durch einen brutalen Angriff eines Joggers. Nach wie vor gibt es keine heiße Spur zu dem Täter, der Dina Mittwoch vor einer Woche in Frankfurt-Zeilsheim so fest getreten hatte, dass sie kurze Zeit später in einer Tierklinik verstarb.
„Wir sind schockiert über die unvorstellbare Brutalität und Rücksichtslosigkeit, mit der Dina getötet wurde. Daher haben wir uns entschieden, eine Belohnung für Hinweise auszusetzen, die zur Ergreifung des Täters führen.“,
äußert sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutz-Organisation TASSO zu der Tat.
Wer am Mittwoch den 22.05.2013 gegen 11.30 in der Schrebergärtensiedlung/Feldrand in der Nähe des Bahnhofes in Frankfurt-Zeilsheim einen ca. 20-25 Jährigen, 1,80 bis 1,85 m großen Mann, mit dunkelbraunem Haar, schwarzer enger Laufhose mit passender Laufjacke und Laufbrille gesehen hat und sachdienliche Hinweise zu der möglichen Identität geben kann, soll sich bitte beim 17. Polizeirevier in Frankfurt unter 069-75511700 melden.
Detaillierte Informationen zu diesem Fall finden Sie unter http://www.fnp.de/rhein-main/frankfurt/Jogger-tritt-Welpen-tot;art675,525318
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Niedersachsen ist nach Bremen das zweite Bundesland in Deutschland, das in Kürze den rechtlichen Grundstein zur Klagemöglichkeit für Tierschutzvereine und -verbände legen wird. Neben der Freude bei Tierschützern mischt sich Besorgnis: Würde das grundsätzlich begrüßenswerte Gesetz in der jetzigen Form ratifiziert werden, könnten Gerichte Unrecht gegen Tiere zwar faktisch feststellen, rechtlich verbindliche Konsequenzen wären mit dieser bisher vorgesehenen Feststellungsklage aber dennoch nicht möglich.
„Der Gesetzentwurf ist in diesem Punkt nicht konsequent genug. Die Feststellungsklage nicht ausreichend.“, resümiert Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO, die niedersächsischen Bestrebungen. TASSO fordert gemeinsam mit der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ und neun anderen Tierschutzorganisationen die Landesregierung daher auf, ein wirksames Verbandsklagerecht mit Anfechtungs- und Verpflichtungsklage umzusetzen, wie dies schon jetzt im Naturschutz üblich ist.
Unterstützen auch Sie unsere Forderung nach einer echten und wirkungsvollen Tierschutzverbandsklage in Niedersachsen:
Tierschutzverbandsklage Niedersachsen fordern
Zum Hintergrund:
Bisher haben weder Privatpersonen noch Organisationen die rechtliche Möglichkeit, für Tiere zu klagen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und andere tierschutzrechtliche Vorschriften kommen - dem Staatsziel Tierschutz zum Trotz - in Deutschland deswegen so gut wie nie vor Gericht. Bremen führte als erstes Bundesland 2007 die Verbandsklage ein, das Saarland, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen sie ebenfalls in ihren Koalitionsvereinbarungen vor bzw. haben Gesetzentwürfe vorgelegt.
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Bis zum 31. Mai sammelt TASSO noch Unterschriften gegen die Tötung von Straßentieren in der russischen Sotschi, dem Austragungsort der Winterolympiade 2014. TASSO fordert eine nachhaltige und tierschutz-konforme Lösung des dortigen Streunerproblems.
Die Stadt will sich von ihrer besten Seite präsentieren. Aber in diese heile Sportwelt wollen die streunenden Hunde und Katzen so gar nicht hineinpassen. Grund genug, eine Ausschreibung für umgerechnet 42.500 EUR für die „Lösung“ des Streunerproblems zu starten. Lösung bedeutet in diesem Fall allerdings „Entsorgung“, denn es interessiert eine schnelle anstatt eine nachhaltige und tierschutz-konforme Lösung.
Die Stadtverwaltung von Sotschi hat natürlich aus dem medialen Desaster der Fußball-EM 2012 in der Ukraine gelernt und will nach einem Aufschrei in der Presse gegen die Tötungen nun angeblich eine 180-Grad-Wendung vollzogen haben und das Straßentiere-Problem auf eine „humane“ Art lösen. Die Rechnung scheint aufzugehen, denn in den russischen Medien ist es seitdem verdächtig still geworden. Dennoch ist die Parallele zu den vollmundigen aber leeren Versprechungen in der Ukraine 2012 leider allzu offensichtlich. Daher will TASSO die Verantwortlichen in Sotschi beim Wort nehmen und sie mit Nachdruck an ihre Aussagen erinnern und eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Tiere einfordern.
"Wir danken in diesem Zusammenhang auch dem Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen für sein Engagement für die Tiere", so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Er hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, durch Einwirkung bei den russischen Behörden gegen die Tötung vorzugehen."
Helfen Sie mit, den Hunden von Sotschi eine Stimme zu verleihen. Über 35.000 Unterschriften haben wir schon. Bitte unterzeichnen auch Sie unsere Petition: www.tasso.net/Russland
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Seit dem 12. Mai hat die TASSO-Facebookseite mehr als 100.000 Fans. Die Zahl hat sich damit seit Dezember 2012 verdoppelt. Und immer mehr sagen „Gefällt mir“, denn TASSO sucht den Dialog zu Tierfreunden und zählt zu den beliebtesten deutschen Tierschutzorganisationen auf facebook. Der große Erfolg beruht jedoch nicht nur auf den oftmals bewegenden Rückvermittlungs- oder Rettungsgeschichten von Tieren sondern auch auf den zusätzlichen Hilfestellungen beispielsweise bei Fragen rund um Tiergesundheit und Tierrecht. „Große Unterstützung erfahren wir aber auch gerade bei Unterschriften-Aktionen, Petitionen, Veranstaltungen und Demonstrationen“, freut sich Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale.
TASSO sagt ‚Danke‘ für das Interesse und Engagement. Wir freuen uns auf viele weitere "Gefällt mir"-Klicks und Kommentare: www.facebook.com/Tassoev
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Ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier bei einem extra dafür geschaffenen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de oder telefonisch) kostenpflichtig registrieren. Das Gesetz sorgt bereits jetzt für große Verwirrung bei Tierhaltern. Philip McCreight von TASSO befürchtet, dass zu der bereits bestehenden Unsicherheit über das Procedere auch noch Fragen über die Sinnhaftigkeit der behördlichen Registrierung kommen. Viele Hundebesitzer fragen sich bereits, warum man sich bei einem behördlichen Register kostenpflichtig anmelden muss, wenn der Hund doch im Haustierzentralregister von TASSO registriert ist. "Die Registrierung bei der Behörde ist Pflicht, bringt aber kein einziges Tier zurück.", so Philip McCreight von TASSO.
Der Tierschützer zeigt sich über die Entwicklung in Niedersachsen erstaunt. Bereits 2011 hatte TASSO mit dem zuständigen Ministerium Kontakt aufgenommen und eine Kooperation bezüglich der Registrierung unter Berücksichtigung des Datenschutzes gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) angeboten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Mit bereits 402.000 Hunden sind jetzt schon schätzungsweise 85 Prozent der niedersächsischen Hunde bei TASSO kostenlos registriert. "Eine zusätzliche kostenpflichtige Registrierung bei der Behörde belastet den Geldbeutel der Hundebesitzer daher unnötig. Eine Registrierung beim niedersächsischen Hunderegister ist also lediglich eine ordnungspolitische Maßnahme."
McCreight empfiehlt niedersächsischen Hundehaltern deshalb dringend, ihr Tier unbedingt zusätzlich bei TASSO registrieren zu lassen, was im Verlustfall eine Rückvermittlung überhaupt erst möglich macht.
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Elf Millionen Dollar zahlt die russische Stadt Sotschi alleine für die Einlagerung von 450.000 Kubikmetern Schnee, damit die Winterolympiade im Februar 2014 nicht ins Wasser fällt. Bei so viel Vorbereitungseifer bleibt offenbar nicht viel Geld, um Straßentieren zu helfen. Immerhin umgerechnet 42.500 EUR sollen für die geschätzten 2.000 Straßenhunde bereitgestellt werden. Allerdings für „Fang, Auswahl und Beseitigung“, wie es in der offiziellen Sprache heißt. Russischen Medien zufolge bedeutet das aber die Ermordung der Tiere, um Besuchern ein sauberes Stadtbild präsentieren zu können.
Nachdem unterschiedliche Medien über dieses grausame Vorhaben berichtet haben, sieht die Stadtverwaltung von Sotschi angeblich von ihren ursprünglichen Plänen ab und plant nun ein Kastrationsprogramm und den Bau eines Tierheims. Allerdings zeigen die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Tötung von Streunern im Vorfeld der Fußball-EM 2012 in der Ukraine, dass man solchen Nachrichten nur mit Vorsicht Glauben schenken darf, da oftmals kleine „Alibi-Projekte“ medial groß inszeniert werden, um den Sturm der Entrüstung durch Tierfreunde zu stoppen. Hinter den Kulissen wird dann oft unbehelligt weiter gemordet.
Fordern Sie deshalb mit uns gemeinsam den russischen Botschafter in Berlin auf, sich für eine tierfreundliche Lösung des Streunerproblems in Sotschi und gegen die Tötung wehrloser Straßentiere einzusetzen.
Hier geht’s zur Unterschriftenliste: www.tasso.net/Russland
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Hattersheim, 30.04.2013 (profact) – Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land. Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010 geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet (siehe unten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins „Fair Dog“ sind bereits rund 1400 Hunde dem Gesetz zum Opfer gefallen.
"Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet", warnt Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen Kennel Clubs „ohne kynologischen Sachverstand“ von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen, beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht zu den indizierten Rassen gehören, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit.
Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark laut Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht zwar ein Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben."
Was Sie wissen sollten: In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr)
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.
Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.
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Nach Anlaufschwierigkeiten scheint der Sommer nun doch endlich Einzug zu halten, und alle sehnen sich nach der Wärme. Allerdings kann die Euphorie auch ganz schnell zur Tragödie werden. Nämlich dann, wenn Hunde unbedacht im verschlossenen Auto zurückgelassen werden. Das "eben mal schnell" zählt dabei ebenso wenig wie die einen Spalt breit geöffneten Fenster. Ein Hund kann die Hitze nicht wie wir Menschen durch Hecheln kompensieren. Deswegen gilt die jährliche Warnung von TASSO: Steigen die Temperaturen über 25 Grad Celsius, gehört ein Hund nicht mehr ins Auto. Leider können schon wenige Minuten das Wageninnere derart aufheizen, dass der Hund Gefahr läuft, einen Hitzschlag zu erleiden.
TASSO hat einen 10-minütigen Selbsttest im Auto bei nur 25 Grad Celsius gewagt. "Das ist nichts, was ich meinem Hund je antun würde“, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO, nach dem Test. Wir haben die Minuten im Auto mit der Kamera festgehalten. Was Sie tun können: Bestellen Sie auch dieses Jahr Karten und Plakate, um Tierfreunde und ihre Vierbeiner vor dem Schlimmsten zu bewahren.
Den Film sowie die Bestellmöglichkeit für unser Aufklärungsmaterial finden Sie unter: www.tasso.net/Hund-im-Backofen
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Zwischenstand aus Bals in Rumänien: Buchstäblich im Akkord-Einsatz haben Tierärztin Nina Schöllhorn und ihr Team, Hilfe zur Selbsthilfe für Rumäniens vergessenen Vierbeiner geleistet.
In einem Gemeinschaftsprojekt vom bmt (Bund gegen den Missbrauch der Tiere), TASSO und dem Tierärztepool hat das Team rund um die engagierte Tierärztin eine tolle Zwischenbilanz vorzuweisen: 195 Kastrationen von vornehmlich Hunden und 9 weitere lebensrettende OPs wurden an den Vierbeiner durchgeführt.
Das Projekt hat Vorzeige-Charakter und trifft auf großen Zuspruch in der Bevölkerung, zumal nicht nur Straßentiere kastriert werden, sondern auch Tiere privater Halter, um die Vermehrung der oftmals freilaufenden Besitzerhunde zu unterbinden.
In der rumänischen Stadt Bals werden seit Jahren neue Wege beschritten: Es gibt kein Tierheim, keine Tötungsstation und keine Vergiftungsaktionen. Stattdessen bemühen sich der Bürgermeister, lokale Tierschützer und die Bündnispartner darum, die Straßentiere zu kastrieren und die Akzeptanz von freilebenden Hunden zu verbessern.
Interessierte können sich aktuell über unsere Facebook-Seite über den Fortgang des Projekts auf dem Laufenden halten:
https://www.facebook.com/Tassoev
Mehr Infos über dieses langfristig angelegte Projekt liefert der Bericht des Tierärztepools vom Herbst 2012:
Finanziert wird das Projekt unter andern aus den Erlösen der TASSO-Aktion zum Welthundetag vom 10. Oktober 2012. Mehr zu dieser Aktion unter:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionsarchiv/Welthundetag
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Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.
Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. "Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt", kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige höchstrichterliche Entscheidung.
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Da mittlerweile statistisch fast jede zweite Ehe geschieden wird, müssen Gerichte auch immer öfter die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Haustiere entscheiden. So auch in dem Fall des vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein am 20.02.2013 entschiedenen Fall, in dem die geschiedenen Eheleute sich nicht über den Verbleib der drei Hunde einigen konnten. Daher musste das Gericht diese Frage entscheiden. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung eines Sorgerechts wie bei Kindern gibt, müssen die Gerichte die Regelungen über die Haushaltsgegenstände anwenden. Das bedeutet, dass zunächst die Eigentumslage an den Tieren geklärt werden muss. Sind die Eheleute gemeinsam Miteigentümer, so muss das Gericht das Tier einem der beiden endgültig zusprechen.
Da der Tierschutz seit 2002 ins Grundgesetz aufgenommen und als Staatsziel statuiert wurde, muss der Tierschutz von den staatlichen Organen wie den Gerichten beachtet werden. Obwohl dies zum Großteil noch nicht in dem von Tierschützern geforderten Rahmen passiert, hat sich das OLG Schleswig daran gehalten und hat insbesondere in Bezug auf den schwerhörigen Boxer entschieden, dass er in seinem gewohnten Zuhause und somit bei der geschiedenen Ehefrau bleibt, da der geschiedene Ehemann in eine sehr kleine Wohnung gezogen war und dem Hund daher nicht den gewohnten Freiraum bieten könne wie die geschiedene Ehefrau auf dem großen Grundstück. Die geschiedene Ehefrau behielt zudem den Cocker-Spaniel, den sie von ihrem geschiedenen Mann in der Ehe geschenkt bekommen hatte. Der Ehemann hingegen bekam die Basset-Hündin zugesprochen. Das Urteil hat zwar für andere Gerichte keine Bindungswirkung, kann aber Richtern in ähnlichen Fällen als Orientierungshilfe dienen.
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Claudia Ludwig, ehemalige Moderation der WDR-Sendung „Tiere suchen ein Zuhause", ist wieder da und präsentiert ab sofort die neue Web-TV-Sendung „Claudia Ludwigs Tiervermittlung“ auf www.tiervision.de
Nach Ludwigs Abschied beim WDR-Fernsehen Ende April vergangenen Jahres gab es lautstarke Proteste von Zuschauern, Tierfreunden und Tierschützern, die sich gegen die Ablösung der beliebten Moderatorin richteten. Die Fans von Claudia Ludwig können sich jetzt freuen. Ab dem 8.3.2013 erscheint jeden Freitag ab 18 Uhr eine neue Folge von „Tiervermittlung mit Claudia Ludwig“. In jeder Sendung stellt Claudia Ludwig auch direkt einen lieben Vierbeiner vor. "Schon seit etlichen Jahren wurde ich immer wieder gefragt, ob ich nicht ein Format, in dem Haustiere ein Zuhause suchen, auch im Internet machen möchte", antwortet Claudia Ludwig auf die Frage, wie es denn zur Zusammenarbeit mit www.tiervision.de kam. "Aber durch meine Verpflichtung beim WDR war das bisher nicht möglich. Das ist nun anders. Und ich lerne gerade die vielen Vorteile dieses neuen Mediums zu schätzen. Gerade für die Tiervermittlung ist das Internet die geeignetste Plattform überhaupt." Neben der Sendung „Claudia Ludwigs Tiervermittlung“ konnte die Moderatorin auch für vier Ausgaben von aktuellen Tierschutz-Themen der Talkshow „Frei nach Schnauze“ gewonnen werden. Die erste Folge ist bereits auf www.tiervision.de abrufbar.
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Solange sich der bmt im Auslandstierschutz in Brasov und Umgebung engagiert, hat es das noch nicht gegeben: Ein rumänischer Bürgermeister antwortet innerhalb weniger Tage auf ein Schreiben eines um das Wohl und Leben von Straßenhunden besorgten deutschen bmt-Mitgliedes.
Der Hintergrund: Seit Wochen führen die am European Youth Olympic Winter Festival beteiligten Gemeinden nahe Brasov einen unerbittlichen Feldzug gegen herrenlose Hunde (wir berichteten). Die Tiere werden systematisch gejagt, gefangen und in - zu „Tierheimen“ erklärten - Schweineställe gesperrt. Viele überleben die mangelhafte Versorgung nicht oder werden von gestressten Artgenossen zu Tode gebissen. Andere Hunde verschwanden völlig, nachdem Hundefänger sie brutal auf ihre Transporter verfrachtet hatten. So ist bis heute das Schicksal von über 500 Hunden in Brasov und Rasnov, die allein 2012 eingefangen wurden, ungeklärt. Sie sind spurlos verschwunden…
Nun aber zieht die Gemeinde Predeal, ein beliebter Skiort bei Touristen und Prominenten und ebenfalls Sportstätte des Festivals, eine klare Grenze. Wie der Bürgermeister in seinem Schreiben an das deutsche bmt-Mitglied darlegt, soll Predeal hinsichtlich seines humanen Umgangs mit Straßentieren Vorbild für alle Städte Rumäniens werden. So sollen die herrenlosen Hunde noch in diesem Jahr kastriert und nach dem Eingriff auf ihre angestammten Plätze zurückgebracht werden.
Anders als in Brasov und Rasnov wurde Hundefängern in den vergangenen Wochen der Zutritt zum Stadtgebiet Predeal verwehrt. So konnte eine Tierfreundin aus Predeal mit Unterstützung von städtischen Mitarbeitern und dem bmt direkt an den Skipisten Hunde aufnehmen, die dort zu einer Gefahr für die Sportler geworden wären. Diese Tiere werden derzeit privat bzw. in befreundeten Tierheimen medizinisch betreut, kastriert und dürfen ggfs. nach Ende der Sportveranstaltung wieder in ihren alten Lebensraum zurückkehren.
Der bmt und TASSO werden den Bürgermeister von Predeal bei seinem Vorhaben unterstützen. „Wir freuen uns sehr“, sagt die bmt-Vorsitzende Petra Zipp, „dass Entscheidungsträger endlich die Zeichen der Zeit erkannt haben und sich für eine humane und tiergerechte Lösung des Straßenhundeproblems entscheiden.“ Auch Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO kündigt an, der Gemeinde mit logistischer Hilfe zur Seite zu stehen. „Predeal kann bei seinen angekündigten Kastrationsaktionen auf unsere Erfahrung und Unterstützung zählen“, sagt er.
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Im Vorfeld des European Youth Olympic Winter Festival (17.-22. Februar) im rumänischen Brasov werden dort erneut Straßenhunde grausam gejagt. Wie rumänische Tierschützer entsetzt berichten, hat die Hatz auf Straßenhunde in diesen Tagen noch einmal massiv zugenommen. Oft vor den Augen der Bevölkerung werden die Tiere gnadenlos gejagt, gefangen und zusammengepfercht abtransportiert. Die Orte, an die sie dann gebracht werden, sind für die meisten die letzte Station in ihrem ohnehin erbarmungswürdigen Leben. Und das alles, damit sich die internationalen Sportler, Gäste und Pressevertreter nicht vom Anblick der halbverhungerten Hunde „gestört“ fühlen oder Mitleid haben. Um die Öffentlichkeit auf die neuerliche Gewalt gegen die herrenlosen Hunde aufmerksam zu machen, veranstalten der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und TASSO gemeinsam eine Protestaktion vor der rumänischen Botschaft in Berlin.
Protestaktion:
am 5. Februar, von 11.00-13.00 Uhr vor der rumänischen Botschaft, Dorotheenstraße 62-66 in Berlin
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